Leihwagen-Versicherung gegen Selbstbeteiligung

Bei Reisen ist es oft praktisch, vor Ort einen Leihwagen zu verwenden. Dabei ist es üblich, dass zum Mietvertrag auch eine Versicherung gehört. Schließlich möchte sich der Verleiher gegen finanzielle Schäden durch Unfälle absichern. Im Regelfall gibt es diese Versicherungen aber nur mit Selbstbeteiligung. Das bedeutet für den Mieter, dass er bei einem Schaden einen oftmals großen Anteil trotz Versicherung selbst bezahlen muss. Damit dies nicht passiert, lohnt es sich, eine Versicherung gegen Selbstbeteiligung abzuschließen. Diese Versicherung springt ein, wenn eine Selbstbeteiligung fällig wird. Der Versicherungsnehmer kann sich auf diese Weise einen zusätzlichen Schutz erkaufen.

 

Wie lange gilt der Versicherungsschutz gegen Selbstbeteiligung?
Meist kann der Kunde zwischen einem Tages- und einem Jahresschutz wählen. Da schon bei einer Reisedauer von zwei oder drei Wochen der Jahresschutz günstiger ist als der summierte Tagesschutz, werden meist keine Monatstarife angeboten. Für einen Reisenden, der nur wenige Tage im Jahr einen Leihwagen verwendet, ist ein Tagesschutz die günstigere Lösung. Ansonsten ist ein Jahresschutz, eventuell auch mit automatischer Verlängerung, die bessere Alternative. Man sollte immer bedenken, dass auch bei einem kurzfristig geplanten Wochenendurlaub vielleicht ein Leihwagen benötigt wird. Dann ist es praktisch, wenn durch den Jahresschutz eine lückenlose Abdeckung vorhanden ist.

 

Wann lohnt sich eine Versicherung gegen Selbstbeteiligung?

 

Da die Selbstbeteiligungen bei den meisten Mietwagen-Anbietern recht hoch und die Prämien für eine Leihwagen-Versicherung gegen Selbstbeteiligung meist niedrig sind, lohnt sich ein Abschluss in jedem Fall. Allenfalls wenn der Mietwagen nur für einen Tag benötigt wird, lohnt sich ein Blick auf das Verhältnis zwischen Selbstbeteiligung und Prämie. Falsche Sparsamkeit kann sich jedoch schnell rächen, denn schon ein kleiner Blechschaden kann sehr teuer werden. Dann ist die komplette Selbstbeteiligung fällig und aus einem harmlosen Ausflug mit dem Mietwagen ist ein teures Vergnügen geworden. Durch einen vernünftigen Versicherungsschutz gegen Selbstbeteiligung kann ein Reisender viel Ärger vermeiden.

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